Familienrecht

Familienrecht

Kaum ein Rechtsgebiet bedarf so viel Fingerspitzengefühl wie das Ehe- und Familienrecht.

Die Rechtsanwälte Christian Beckmann & Frederic Ulrich setzen auch in diesem sensiblen Bereich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt.

Wir beraten Sie über die rechtlichen Folgen einer Eheschließung und die Option eines Ehevertrages als eine Gestaltungsmöglichkeit, im Falle einer Scheidung ohne Streit auseinanderzugehen.
Anwaltlicher Rat ist insbesondere notwendig im Falle einer Trennung bzw. Scheidung.

Neben menschlichen stehen nunmehr auch finanzielle und juristische Probleme.

Gleich unmittelbar nach der Trennung entsteht ein erheblicher Gestaltungs- und Beratungsbedarf. Damit Ihr Trennungswunsch nicht zu einem “Rosenkrieg” wird, beraten wir Sie über Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Ansprüche und sichern deren wirtschaftliche Durchsetzbarkeit.

Wichtig sind dabei insbesondere Fragen des elterlichen Sorge- und Umgangsrechts sowie des Ehegatten- und Kindesunterhaltes. Ferner zu berücksichtigen sind Ansprüche auf Teilhabe an den während der Ehe erwirtschafteten Renten- und sonstigen Versorgungsrechten.

Sprechen Sie uns einfach an.

Während unserer Öffnungszeiten Mo. – Fr. 9:00 – 18:00 Uhr stehen wir Ihnen jederzeit – gerne auch fernmündlich – für Rückfragen zur Verfügung.

Tel: 0209/ 88 00 49 – 93


 

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